Bewusst unwahre Tatsachen zu behaupten oder zu verbreiten, die die Ehre eines Menschen verletzen und dessen Ruf in der öffentlichen Meinung herabwürdigen, nennt man “üble Nachrede” und ist verboten.
Das Hakenkreuz ist ein verbotenes Symbol und darf in Deutschland weder verwendet noch verbreitet werden. Beides ist eine Straftat.
Aber entscheidend ist der Zusammenhang! Ist eigene Meinung erkennbar („Ich finde, dass…..“), ist eine solche Aussage erlaubt. Werden aber Personen diskriminiert oder herabgesetzt, ist es nicht erlaubt und fällt nicht mehr unter Meinungsfreiheit.
Das ist Volksverhetzung. Wer gegen eine bestimmte Personengruppe zu Hass, Gewalt und Willkür aufruft oder die Menschenwürde anderer angreift und so den öffentlichen Frieden stört, macht sich strafbar.